Ihren Zugang zur Plattform des Kompetenzanalyseverfahrens 2P I Potenzial & Perspektive erhalten Sie nach einer Interessenbekundung für die Teilnahme Ihrer Schule am Kompetenzanalyseverfahren, die Sie bitte an Ihr zuständiges Staatliches Schulamt senden (poststelle.mittel/nord/ost/sued/westthueringen[at]schulamt.thueringen.de).
Schulungen zur Anwendung der 2P-Software finden ausschließlich digital statt. Wenden Sie sich bitte wegen einer Terminanfrage an die 2P-Ansprechpartner Ihres zuständigen Staatlichen Schulamts (plattform.2Pthueringen.de/site/contact).
Allgemeine Informationen zum Verfahren sowie einen Elternbrief in acht Sprachen erhalten Sie auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) unter https://bildung.thueringen.de/2p.
Nach dem Login können Sie im passwortgeschützten Bereich verschiedene Aktionsmöglichkeiten zur Planung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Bausteine der Potenzialanalyse 2P mit Ihren Schülerinnen und Schülern nutzen. Im Bereich „Download“ stehen Ihnen zusätzlich Materialien zur Durchführung zur Verfügung.
Zum Herunterladen der Materialien (pdf) benötigen Sie die Software „Adobe Reader“.
Bei Fragen zur Benutzerverwaltung bzw. der Homepage verwenden Sie bitte das “Handbuch zur Software”. Falls Sie keine ausreichenden Antworten auf Ihre technischen Fragen bekommen haben, stehen für den Support Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Staatlichen Schulamt Nordthüringen zur Verfügung. Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail an 2p@schulamt.thueringen.de.
Um alle Bausteine von 2P | Potenzial & Perspektive - Ein Analyseverfahren für neu Zugewanderte durchführen zu können, sind folgende Voraussetzungen für die verwendeten Computer zu erfüllen:
InternetDiese werden während der Schulferien donnerstags ganztags und außerhalb der Schulferien nach Bedarf ab 17:00 Uhr durchgeführt. Innerhalb dieses Zeitfensters ist die Internetplattform daher ggf. nicht verfügbar.
Löschen von Schüler-DatensätzenJedes Jahr zum Schuljahreswechsel (01. August) wird automatisch geprüft, ob es Schüler-Datensätze gibt, die sechs Jahre oder älter sind. Ist dies der Fall, so werden diese Datensätze mit allen dazugehörigen Daten (Stammdaten, Ergebnisse, übrige Einmal-Passwörter, Schüler-Login) gelöscht.
Unabhängig davon sind die Lehrkräfte gemäß der Datenschutzgrundverordnung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) verpflichtet, die Daten der Schüler, welche die Schule verlassen haben, vollständig zu löschen.